Dr.h.c. Klaus F. Bresser

Fachaufsätze zum Stifungsrecht von F. Bresser

Stiftungsrecht | Stiftungsmanagement | Stiftungsrechtsreform 2023

Dr.h.c. Klaus F. Bresser war bis zu seiner Pensionierung 2004 Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Vest Recklinghausen und ist Experte für Stiftungsfragen.
Er hat schon mehrfach in den BBL (zuletzt 09/13) sowie der Spar
kasse zu diesem Thema publiziert.

Sparkassen können aktiv helfen

Stiftungen fehlt mitunter Finanz- und Management-Know-how. Eine gute Gelegenheit, Sparkassen zum kompetenten Partner zu machen.

Im ersten Teil des Beitrags sind die Hauptziele der aktuellen Gesetzesänderung dargestellt worden. Thematisiert wurden zudem steuerliche Aspekte des Stiftungsmanagements oder wie Rücklagen gebildet werden. Im folgenden Teil 2 werden weitere Einzelaspekte skizziert.

Künftig rechtssicher managen

Stiftungen müssen spätestens 2023 neue Regeln umsetzen. Vermögensverwaltende Sparkassen sollten die Änderungen als Chance in ertragsschwachen Jahren nutzen.

Es hat lange gedauert, bis das Recht der deutschen Stiftungen den veränderten Rahmenbedingungen angepasst wurde. Seit 2014 gab es die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ mit dem Ziel die stiftungsrechtlichen Vorschriften der Länder auf Möglichkeiten der Vereinheitlichung, Vereinfachung und Zusammenführung zu überprüfen. 

Regelverletzungen bei der epideiktischen Rede

Epideiktische Reden – etwa Lob-, Gedenk- oder Dankesreden – folgen eigenen rhetorischen Regeln und Erwartungen. Werden diese missachtet, kann dies unerwartete Reaktionen hervorrufen

Im Beitrag werden zunächst die Grundlagen der antiken Rhetorik sowie die Besonderheiten der epideiktischen Rede dargestellt. Anschließend wird anhand historischer und zeitgenössischer Beispiele gezeigt, wie bewusste oder unbewusste Regelverstöße Wirkung entfalten, Emotionen mobilisieren und öffentliche Kontroversen auslösen können.

Der Leviathan und die Europäische Union

Der Beitrag knüpft an Thomas Hobbes’ „Leviathan“ (1651) an und fragt, ob sich dessen Idee eines übermächtigen Staates in der Europäischen Union in neuer Form wiederfindet.

Im ersten Teil werden Hobbes’ Menschenbild, der Naturzustand und der Gesellschaftsvertrag als Begründung für einen starken Souverän dargestellt und in klassische Staatsformen eingeordnet. Im zweiten Teil wird die EU als supranationales Gebilde mit Primär- und Sekundärrecht erläutert und die Kritik an ihrer Eingriffstiefe geprüft – mit dem Ergebnis, dass die befürchtete Regelungswut häufig überschätzt wird und die europäische Einigung als Friedens- und Wohlstandsprojekt aktiv gegen „Europamüdigkeit“ verteidigt werden müsse.